Arbeitszeitregelungen am Bau richtig nutzen

Die Arbeitszeiten am Bau sind für alle Baubetriebe verbindlich im Bundesrahmentarifvertrag vorgeschrieben. Dennoch bietet dieser dem Arbeitgeber eine Vielzahl variabler Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Arbeitszeiten am Bau sind für alle Baubetriebe verbindlich im Bundesrahmentarifvertrag vorgeschrieben. Dennoch bietet dieser dem Arbeitgeber eine Vielzahl variabler Gestaltungsmöglichkeiten.
Vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks bei häufig unbefriedigenden Marktpreisen wird die Kalkulation der eigenen Bauleistungen für Bauunternehmer und Handwerksmeister immer wichtiger. Schließlich geht es um die Existenzsicherung des Unternehmens.
Überstunden und witterungsbedingte Arbeitsausfälle zählen zu den großen Herausforderungen im Bauwesen. Beide Fälle sind in der Lohnberechnung kompliziert; zudem fehlen diesbezüglich oft betriebliche Vereinbarungen.